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BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 181.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Höhe des Streitwertes im Einbürgerungsverfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss an den obersten Gerichtshof des Bundes
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1997 - 7 A 12715/96
- BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 181.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96
Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 181.97
Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß er mit Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 234.96 - seine Spruchpraxis der Entwicklung des Streitwertrechts angepaßt hat und nunmehr in Einbürgerungsverfahren einen Streitwert in Höhe von 16.000 DM für angemessen hält (vgl. auch Beschluß vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 -). - BVerwG, 17.11.1994 - 11 B 110.94
Unstatthafte Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 181.97
Eine Anwendung des § 25 Abs. 4 GKG scheidet aus, weil diese Vorschrift eine statthafte Beschwerde voraussetzt (Beschluß vom 17. November 1994 - BVerwG 11 B 110.94 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 7). - BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97
Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8 …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 1 B 181.97
Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß er mit Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 234.96 - seine Spruchpraxis der Entwicklung des Streitwertrechts angepaßt hat und nunmehr in Einbürgerungsverfahren einen Streitwert in Höhe von 16.000 DM für angemessen hält (vgl. auch Beschluß vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 -).